Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie entstand am 1. Januar 2004 als Rechtsnachfolgerin der bis dahin selbstständigen Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe.
Aufgaben
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen zu fördern und zu betreuen und im Rahmen ihrer Aufgaben den ländlichen Raum zu stärken. Im Rahmen des Gesetzes über die Errichtung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wurde auch der Aufgabenkatalog überarbeitet.